AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Nachdem wir Euch auf der Suche nach deinem Brautkleid beraten dürfen ist es uns wichtig, dass du dich ehrlich beraten fühlst. Nur guter Service führt zu loyalen Kunden. Um offene Fragen auch direkt im Vorfeld zu beantworten und dir Sicherheit geben zu können, bitten wir dich darum, aufmerksam unsere AGB´s zu lesen. Kontaktiert uns bitte bei Fragen!

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Deine Anprobe

 

 Für deinen Anprobetermin nehmen wir uns bis zu 60 / 90 / 120 / bzw. 180 Minuten Zeit für dich. Unsere Räumlichkeiten, Getränke und Snacks stehen gratis und ausschließlich nur für dich zur Verfügung.  

 

Gebuchte Termine sind verbindlich. Wird der Termin nicht innerhalb 48 Stunden schriftlich oder mündlich abgesagt, ist die volle Pauschale von 49 € zu entgelten. Um deine Zeit bei mir auch gut zu nutzen bitte ich dich pünktlich zu erscheinen.

 

 

 

 Preisgestaltung

 

 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Kaufvertrag / Werksvertrag angegebenen Preise.
Alle vorher erschienenen Preislisten und Angebote verlieren ihre Gültigkeit. In Prospekten, Internet, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

 

Nachdem Du dich für dein Kleid entschieden hast, messen wir dich aus und bestellen dein Kleid in der passenden Konfektionsgröße.

 


Dein Kleid bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

Der Kaufpreis teilt sich auf. So müsst Ihr bei einem verbindlichen Kauf Ihr Kleid zu mindestens 60 % des Rechnungsbetrages anzahlen, so dass wir es in unserer Partnerschneiderei beauftragen können. Wie Ihr wisst, arbeiten wir mit made-to-order Kleidern. So wird Euer Kleid in liebevoller Arbeit für Sie gefertigt.

 

Nach Erhalt Eures Kleides von der Schneiderei, werden wir uns unverzüglich an Euch wenden und euch darüber informieren. Die offene Rechnung ist exakt dann fällig, wenn das Kleid fertig gestellt wurde und zur Abholung bereit steht.

 

 

 


Bezahlung und Lieferung

 

Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die Niki Lace Brautkleider, Nicole Müller nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden – nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit. Niki Lace Brautkleider, Nicole Müller  übernimmt hierfür keine über die gesetzliche hinausgehende Gewährleistung oder Haftung.

 

  Im Falle von verspäteten Lieferungen, die von Ihnen zu vertreten sind, können keine Ansprüche gegen Niki Lace Brautkleider, Nicole Müller wegen der Verspätung geltend gemacht werden. Für Änderungen der Größe und oder der Maße der Kundin am Tage der im Vergleich zu der Größe und den Maßen, die in dem Bestellschein aufgeführt sind, kann unsere Firma nicht haftbar gemacht werden. 

 

Niki Lace Brautkleider, Nicole Müller kann nicht für unwesentliche Änderungen hinsichtlich Farben, Drapierungen, Spitze; Verzierungen und Materialien haftbar gemacht werden, die zwischen der gelieferten Ware und der zum Zeitpunkt der Bestellung im Geschäft vorrätigen Ware festgestellt werden.

 

 

 

Änderungen / Anpassungen

 

Du kannst die Änderungen durch ein Schneideratelier deiner Wahl vornehmen oder auf unsere hauseigenen Schneider vertrauen. Diese Kosten sind separat einzuplanen.

 


Für die Beauftragung der Änderungsarbeiten bist Du selbst zuständig. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung/Änderung bei Niki Lace Brautkleider. Anfallende Änderungskosten sind bei der Abholung / vor dem Versand fällig. Niki Lace Brautkleider, Nicole Müller übernimmt keinerlei Haftung für Änderungen, diese sind separater Vertragsgegenstand zwischen dem vermittelten Schneider und der Kundin. Ein Vertragsverhältnis im Hinblick auf die Änderungen kommt zwischen dem Kunden/der Kundin und Niki Lace Brautkleider, Nicole Müller nicht zu Stande.

 

Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung der Änderungskosten ausgehändigt

 

 

 

Muss ich die Änderungen / Anpassungen bei Niki Lace Brautkleider durchführen lassen?

 

 Die Änderungen am Brautkleid sein ein Teil der Vorbereitungen auf deinen schönsten Tag. Du als Braut kannst immer entscheiden, was und wo du deine Änderungen ausführen lassen möchtest. Du kann die Änderungen an deinem Brautkleid gerne bei uns in Auftrag geben oder Dir natürlich auch eine Schneiderei Deiner Wahl suchen, z.B. in Deiner Wohnortnähe. Dann kannst du dein Traumkleid auch mitnehmen und bei dem Atelier deiner Wahl ändern lassen.

 

 

 

Kosten Änderungen Geld?

 

Wie du weißt lassen Wir dein Kleid - nachdem Wir deine Maße ausgemessen haben - in der passenden Konfektionsgröße in der Schneiderei eigens für Dich anfertigen. Dies entspricht keiner Maßschneiderung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich nach der Fertigung des Brautkleides weitere Änderungen am Kleid ergeben.

 

 

 

Änderungen sind ein separater Budgetpunkt im Bereich der Kleidung der eingeplant werden sollte. Egal was für ein Brautkleid du dir kaufst, als Braut solltest du immer damit rechnen, dass Kleinigkeiten angepasst werden müssen, damit es am Hochzeitstag wirklich perfekt passt. 

 

 

 

Grundsätzlich gilt, je mehr geändert werden muss, desto mehr kostet es. Wir empfehlen ein Budget von 100 bis 300 Euro einzuplanen. Das Vorgeschlagene Budget ist nur ein Anhaltspunkt und hängt sehr davon ab, was geändert werden soll.

 

Muss zum Beispiel die Länge für dein Kleid angepasst werden, ist es abhängig davon, wie viele einzelne Lagen an Stoff dein Brautkleid hat. Je mehr lagen, desto mehr Arbeit steckt im Kürzen des Brautkleids.

 

 

 

Jede Lage muss einzeln angepasst werden. Ein Prinzessinnen Tüll Kleid hat sehr viele Lagen. Meistens ein Innenfutter, dann kommt ein Außenfutter oder die erste Lage an Oberstoff. Dann folgen meist mindestens 2 oder 3 lagen von einem etwas stärkeren Tüll. Danach kommt dann im Normalfall nochmals 1 oder 2 lagen von einem mittleren Tüll und zum Schluss 1 oder 2 lagen mit einem Softtüll. Hast du an deinem Traumkleid einen Spitzenrand, ist das Kürzen noch aufwendiger.

 

 

 

 

 

Wichtig für Sie zu wissen:

 

Ich möchte dich darauf hinweisen, dass wenn du das Kleid nicht abholst, du dich in einem „Annahmeverzug“ befindest. Das Risiko für eine Beschädigung an dem Kleid wird ab diesem Zeitpunkt auf dich übergehen.

Hälst du dich nicht an deine gesetzten Fristen, also auch Nachfrist von 14 Tage, so habe ich die Wahl entweder von dir weiterhin die Erfüllung des Vertrages zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und das Kleid anderweitig zu verkaufen bzw. verwenden. In beiden Fällen bin ich berechtigt, von dir den Schaden zu fordern, der mir durch den Annahmeverzug entstanden ist. 

 

Sollte sich deine Konfektionsgröße nun nach unserem gemeinsamen Termin um eine oder mehrere Nummern verändern, so ist das Kleid wie bestellt verbindlich abzunehmen. Wir möchten euch ausdrücklich darauf hinweisen, dass erforderliche Änderungen aufgrund fehlerhaft übermittelter Maße oder eingetretener figürlicher Veränderungen von Euch zu vertreten sind und zu Euren Lasten gehen. (Zum Beispiel Schwangerschaft, Ab- und Zunahme des Körpergewichtes).

 

  

 

Dein Rücktrittsrecht

 

 Nach unserem mündlichen oder schriftlichen Vertragsabschluss kannst du von unserem Vertrag nicht mehr zurücktreten. Das liegt daran, dass jedes Kleid eigens für jede Braut angefertigt wird und wir selber ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr stornieren kann, so du folglich auch nicht.

 

 

 

 Was ist wenn du deine Meinung nachträglich änderst

 

Hier bieten wir Dir innerhalb von 24 Stunden nach unserem Abschluss des mündlichen oder schriftlichen Kaufvertrages an, dass du einen anderes Brautkleid, oder Artikel derselben Warenkategorie zum gleichen oder hochwertigeren Preis wählen darfst.

 


Alternativ bieten Wir Dir einen Gutschein über den gesamten Kaufpreis an, dieser bezieht selbstsprechend auf die gleiche Warengruppe.

 

Auch bei einer Veränderung deiner Lebensumstände, wie der Ausfall deines Hochzeitstermins oder auch eine Schwangerschaft, so fällt dieser Bereich in deinen alleinigen Risikobereich und deine Verpflichtungen des Kaufvertrages bleiben bestehen.

 

Niki Lace Brautkleider ist folglich berechtigt, die Bezahlung des Kaufpreises gegen Übergabe der Ware zu verlangen.

 

Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.

 

Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gibt kein mündlichen Nebenabreden. 

 

 


 

 

Sachmängelhaftung

 

Die Kleider können bei der Anprobe und bei der Abholung auf Herz und Nieren geprüft werden.

 

Sobald dein Kleid oder auch die Accessoires einmal unsere Ladentür verlassen hat, kann Niki Lace Brautkleider keine Haftung mehr für etwaige nach der Übernahme aufgetretenen Mängel, Schäden oder Verschmutzungen deines gekauften Gegenstandes übernehmen. Eine nachträgliche Sachmängelhaftung ist daher ausgeschlossen.

 

 

 

Qualität

 

Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können bei den Brautkleidern technisch nicht vermeidbare geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform oder des Designs auftreten, da jedes Kleid in Handarbeit angefertigt wird. 

 

 

 

Stand: April 2024

 

 

 

 

 

Bei NIKI LACE finden Sie außergewöhnliche
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